AKTUALISIERUNG VOM 17.08.2021 – 17:00 Uhr
Gemäß der CoronaSchVO NRW vom 17.08.2021 gelten ab Freitag, dem 20.08.2021 die folgenden Regeln:
Allgemeingültig Hygieneregeln:
- Mindestabstand von 1,5 m wird empfohlen
- Tragen einer medizinischen Maske im Gebäude (Nicht während des Schießens und am Sitzplatz)
- Regelmäßiges Lüften der Räume
- Handhygiene einhalten (Desinfizieren / Händewaschen)
- Desinfizieren der Kontaktflächen am Ende des Trainings.
- Spülen von benutztem Geschirr mit Warmwasser und Spülmittel.
Darüberhinaus gelten die nun folgende Allgemeingültig Hygieneregeln:
Die aktuelle Inzidenz der Stadt bzw. des Landes NRW kann auf den jeweiligen Webseiten bzw. den Nachrichten entnommen werden.
Darüber hinaus Informieren wir aber auch, über die üblichen Wege, sollte sich die Inzidenzstufe geändert haben.
Jeder hat dafür Sorge zu tragen das die entsprechenden Nachweise über eine Impfung/Genesung bzw. Testung bei jedem Training vorliegen und im Bedarf, bei Kontrollen durch die entsprechenden Behörden, vorgezeigt werden können! Dies wird durch die Abteilungs/Übungsleiter am Trainingsanfang kontrolliert.
Grüße
Der Vorstand
Ältere Regelungen: (UNGÜLTIG)
AKTUALISIERUNG VOM 31.05.2021 – 12:30 Uhr
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ab dem 07.06.2021
Gemäß der am 26.05.2021 veröffentlichten CoronaSchVo vom Land NRW ist es uns möglich den Trainingsbetrieb unter bestimmten Bedingungen wieder aufzunehmen.
Aus organisatorische Gründen haben wir Montag, den 07.06.2021 als Trainingsstart angesetzt.
Hierfür gelten folgende Regeln:
Allgemeingültig in allen Inzidenzstufen:
- Mindestabstand von 1,5 m
- Tragen einer medizinischen Maske (Nicht während des Schießens und am Sitzplatz)
- Regelmäßiges Lüften der Räume
- Handhygiene einhalten (Desinfizieren / Händewaschen)
- Desinfizieren der Kontaktflächen am Ende des Trainings.
- Spülen von benutztem Geschirr mit Warmwasser und Spülmittel.
Darüber hinaus gelten folgende Regeln innerhalb der einzelnen Inzidenzstufen:
In welcher Stufe sich die Stadt bzw. das Land aktuell befindet kann auf den jeweiligen Webseiten bzw. den Nachrichten entnommen werden.
Darüber hinaus Informieren wir aber auch, über die üblichen Wege, sollte sich die Inzidenzstufe geändert haben.
Jeder hat dafür Sorge zu tragen das die entsprechenden Nachweise über eine Impfung/Genesung bzw. Testung bei jedem Training vorliegen und im Bedarf, bei Kontrollen durch die entsprechenden Behörden, vorgezeigt werden können! Dies wird durch die Abteilungs/Übungsleiter am Trainingsanfang kontrolliert.
Auch wenn wir noch weit von unserem alten Vereinsleben entfernt sind, haben wir mit dieser neuen CoronaSchVo immerhin die Möglichkeit wieder einen Schritt zurück zur Normalität zu machen.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen das wir hoffentlich bald wieder auf jegliche Infektionsschutzregeln verzichten können!
Grüße
Euer Vorstand
AKTUALISIERUNG VOM 20.10.2020 – 14:00 Uhr
Die Anzahl der Infizierten steigt leider, nach einem Sommer in welchem wir das Vereinsleben wieder halbwegs hochfahren konnten, erneut an.
Am 20.10.2020 hat die Stadt Oberhausen den 7-Tage Inzidenzwert von 50 überschritten. Dadurch bedingt tritt die Gefährdungsstufe 2 in Kraft.
Dies hat folgende Auswirkungen auf unseren Verein:
- Traingsbetrieb: eingestellt (Stand 20.10.2020)
- Vermietungen: eingestellt (Stand 20.10.2020)
- Weihnachtsfeiern: untersagt (Stand 20.10.2020)
Die o.g. Entscheidungen müssen wir als Vorstand aufgrund der Amtsverfügungen der Stadt Oberhausen, sowie der aktuellen CoronaSchVO des Landes NRW vom 17.10.2020 treffen.
Sobald der 7-Tage Inzidenzwert die Schwelle von 50 für sieben Tage in folge wieder unterschreitet, ist es uns als Verein möglich das Vereinsleben wieder hochzufahren.
Wir informieren euch über die uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle (WhatsApp, Facebook, Homepage) über etwaige Änderungen der Situation.
Grüße
Euer Vorstand